22.12.2016 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Gartenparty und Herrenabend auf Kosten des Finanzamts feiern
Das Finanzamt darf einem Unternehmen, das einen geschlossenen Kreis von Geschäftspartnern zu „Herrenabenden“ einlädt, in denen weniger die Information über fachliche Dinge im Vordergrund steht als Small-talk und Bewirtung, den Betriebsausgabenabzug nicht mit dem Argument verweigern, die Kosten fallen unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG. Das hat der BFH klargestellt.
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