Ein Leser will wissen, ob ein Leiharbeiter, der unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, bei einem Kunden eine regelmäßige Arbeitsstätte hat, wenn der Leiharbeiter an diesen Kunden für ein ganzes Jahr ausgeliehen wurde.
Ein ehemaliger Postbeamter, der unter Wahrung seines beamtenrechtlichen Status am bisherigen Tätigkeitsort vorübergehend einem privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zugewiesen wird, ...
Sechs Indizien zieht das FG Rheinland-Pfalz heran, um festzustellen, ob Aufwendungen eines Lehrers beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten abzugsfähig sind. Im Fall eines Musiklehrers, der die Fahrten zur ...
Weder beim Oster- noch beim Pfingstsonntag handelt es sich um einen gesetzlichen Feiertag. Diese Aussage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat zur Folge: Selbst wenn der Arbeitgeber für Arbeit an diesen beiden Tagen einen Feiertagszuschuss leistet, richtet sich die Steuerbefreiung nach den ungünstigeren Regeln zur Sonntagsarbeit.
Verstößt die Neuregelung zur steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010, die unter anderem eine Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge zur ...
Arbeitnehmer dürfen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt je Woche als Werbungskosten abziehen. Das FG Sachsen-Anhalt hat jetzt klargestellt, dass aber nur solche ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Arbeitnehmer, die an mehreren Tätigkeitsorten eingesetzt werden, müssen für sich in der Steuererklärung zwei Fragen beantworten: Haben sie eine regelmäßige Arbeitsstätte? Und wenn ja, an welchem Tätigkeitsort befindet sich diese? Die (richtige) Antwort, die auch von vier neuen BFH-Urteilen beeinflusst wird, entscheidet über die Höhe des Werbungskostenabzugs. Lernen Sie deshalb nachfolgend die Strategien kennen, um die für Sie beste Lösung finden zu können.