Haben Sie während Ihres Berufslebens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, ohne Rentenansprüche zu erwerben, können Sie sich die Beiträge erstatten lassen, wenn Sie verbeamtet werden. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass dieser Erstattungsbetrag den Sonderausgabenabzug des betreffenden Jahres mindert. Das FG Düsseldorf hält das für falsch. Die Erstattung sei steuerfrei, eine Verrechnung unzulässig. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.
Bietet ein Unternehmen Mitarbeitern hochverzinsliche Genussrechte an, stellen die Zinsen bei den Mitarbeitern Kapitalerträge dar, für die nur Abgeltungsteuer fällig wird. Diese erfreuliche Ansicht vertritt das FG ...
Der Jagdschein ist keine Voraussetzung, um als Landschaftsökologin zu arbeiten. Folglich sind Aufwendungen für eine Jägerprüfung keine Werbungskosten. Das hat das FG Münster entschieden.
Kann eine Lehrkraft Aufwendungen für einen „Schulhund“ als Werbungskosten geltend machen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Rheinland-Pfalz hatte den Abzug komplett verneint, das FG Düsseldorf zumindest 50 Prozent der Kosten zum Abzug zugelassen. Der BFH soll jetzt für eine einheitliche Rechtsprechung sorgen.
Nutzen Sie ein Taxi, um von Ihrer Wohnung zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) zu gelangen? Dann können Sie sich an einer Entscheidung des FG Thüringen orientieren und verlangen, dass das Finanzamt Ihre ...
Wird ein Arbeitnehmer für mehrere Jahre ins Ausland entsandt, bleibt er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er hier seinen Wohnsitz beibehält. Den im Ausland bezogenen Arbeitslohn muss er in Deutschland ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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In der Praxis stellt sich die Frage, welche Personen in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet tätig sind und somit Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend machen können. Der BFH muss diese Frage bei einem ...