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  • 22.02.2019 · Nachricht · Arbeitnehmer

    Arbeitgeber vergibt Genussrechte: Zahlungen sind Kapitalerträge

    Bietet ein Unternehmen Mitarbeitern hochverzinsliche Genussrechte an, stellen die Zinsen bei den Mitarbeitern Kapitalerträge dar, für die nur Abgeltungsteuer fällig wird. Diese erfreuliche Ansicht vertritt das FG Münster.

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