22.02.2019 · Nachricht · Arbeitnehmer
Arbeitgeber vergibt Genussrechte: Zahlungen sind Kapitalerträge
Bietet ein Unternehmen Mitarbeitern hochverzinsliche Genussrechte an, stellen die Zinsen bei den Mitarbeitern Kapitalerträge dar, für die nur Abgeltungsteuer fällig wird. Diese erfreuliche Ansicht vertritt das FG Münster.
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