Die Tatsache, dass Angehörige in Stoßzeiten oder anderen betrieblichen Ausnahmefällen unbezahlte Mehrarbeit leisten, schließt die Anerkennung eines Ehegatten- oder Angehörigen-Arbeitsverhältnisses nicht aus. Diese – gerade für die Vorweihnachtszeit relevante – „familienbetriebsfreundliche“ Aussage hat der Bundesfinanzhof (BFH) getroffen.
Engagieren Sie sich ehrenamtlich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Künstler, bleiben im Jahr 2013 Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuer- und abgabenfrei. Doch damit nicht genug. Die ...
Wer zum Jahresende seinen Job wechselt oder aus Altersgründen aus dem Unternehmen ausscheidet, kann die Aufwendungen für eine Ausstandsfeier als Werbungskosten absetzen. Die Ausstandsfeier muss nur beruflicher Natur ...
Haben Sie den Höchstbetrag für Kinderbetreuungskosten noch nicht ausgeschöpft, rettet die Zahlung bis zum Jahresende den Steuerabzug. Dies lässt sich insbesondere über Vorauszahlungen von Aufwendungen erreichen, die erst im Jahr 2014 entstehen.
Der Winter hat mancherorts Einzug gehalten, es muss wieder Schnee geräumt werden. Immobilieneigentümer, die einen Winterdienst damit beauftragen, auf ihrem Grundstück (das heißt auf der öffentlichen Straße und vor ...
In der Vorweihnachtszeit blicken wir nicht nur in leuchtende Kinderaugen, es gibt auch die andere Seite der Medaille: Müde, leere Augen von Menschen, die aus einer seelischen Krankheit herrühren. Sind solche ...
Neu! IWW-Webinar Änderungen in der Lohnabrechnung 2026
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Unzureichende Planung lässt den Generationenwechsel in vielen mittelständischen Unternehmen scheitern. Die neue Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Mandanten vor den 10 größten Risiken bewahren. Mit Best-Practice-Beispielen zur direkten Umsetzung!
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Eine staatliche Wohnungsbauprämie können Bausparer bekommen, deren zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr nicht höher ist als 25.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 51.200 Euro (Zusammenveranlagte). Das setzt aber voraus, dass der Antrag auch bei bei der Bausparkasse eingegangen ist. Letzte Frist für die Wohnungsbauprämie des Jahres 2011 ist der 31. Dezember 2013.