Eigentlich hat die Bundesregierung versprochen, dass es in der kommenden Legislaturperiode keine Steuererhöhungen gibt. Die wird es aber geben, weil die Bundesregierung der kalten Progression keinen Einhalt gebietet. Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zufolge wird das den Steuerzahlern bis in Jahr 2017 Mehrbelastungen von rund 17,5 Mrd. Euro bescheren. Wer kann, sollte deshalb gegensteuern.
Es lohnt sich, sich in Steuersachen auf dem Laufenden zu halten. Das zeigt unter anderem die Statistik der Finanzgerichte, wo im Jahr 2012 immerhin rund 50 Prozent der Klagen zugunsten der Steuerzahler ausgegangen sind.
Ledige, die während der Woche auswärts arbeiten und zu Hause noch eine Wohnung im Haus der Eltern haben, müssen ab kommendem Jahr neue Anforderungen erfüllen, um eine doppelte Haushaltsführung anerkannt zu bekommen.
Befinden Sie sich auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit, dürfen Sie Kosten für private Telefonate steuermindernd als Werbungskosten geltend machen. Diese Steuerspar-Möglichkeit ist höchstrichterlich abgesegnet durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).
Checken Sie in einem häuslichen Raum („Arbeitszimmer“) berufliche E-Mails, greifen Sie dort auf den betrieblicher Server zu oder nutzen Sie den Raum für andere Tätigkeiten? Dann sollten Sie anteilige Raumkosten ...
Wer unterhaltsberechtigte Angehörige oder bei unverheirateten Paaren den Freund oder die Freundin finanziell unterstützt, kann seinen Beitrag noch in diesem Jahr steuerlich wirksam erhöhen. Möglich macht das eine ...
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Wer Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend macht, sollte sich gegen den in § 33 Einkommensteuergesetz manifestierten Ansatz einer zumutbaren (Eigen-)Belastung wehren. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist nämlich ein Musterprozess anhängig.