23.05.2014 · Fachbeitrag ·
Vermietung
Reicht der Erlös aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie nicht aus, um die Darlehensschulden zu tilgen, kann der Verkäufer nachträgliche Schuldzinsen als Werbungskosten geltend machen. Das gilt unabhängig davon, wie lange die Immobilie im Besitz des Verkäufers war. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine Chance für Eigentümer, die sich eine überteuerte Immobilie „haben andrehen“ lassen und daher mit dem Gedanken spielen, diese besser heute als morgen zu verkaufen.
23.05.2014 · Fachbeitrag ·
Steuerticker
Im „Steuerticker“ bieten wir Ihnen die wichtigsten steuerlichen Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben im Überblick.
23.05.2014 · Fachbeitrag ·
Steueranrechnung
Entstehen einem Steuerzahler Aufwendungen für einen ambulanten oder stationären Pflegedienst, kann er neuerdings wählen, ob er die Kosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 Einkommensteuergesetz [EStG]) geltend ...
23.05.2014 · Fachbeitrag ·
Kindergeld
Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Familienkassen angewiesen, Eltern verheirateter volljähriger Kinder auf Antrag Kindergeld generell auszubezahlen. Die Mangelfallrechtsprechung ist damit endgültig Geschichte.
23.05.2014 · Fachbeitrag ·
Kindergeld
Absolviert Ihr Kind eine Ausbildung, die mit einem Bachelor-Studium kombiniert ist (duales Studium), liegt insgesamt eine – zum Kindergeld berechtigende – Erstausbildung vor. Das gilt nach Auffassung des ...
23.05.2014 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Versteigern Eheleute über ein gemeinsames privates eBay-Mitgliedskonto über ein Pseudonym Gegenstände, darf das Finanzamt bei Feststellung einer umsatzsteuerpflichtigen Betätigung nicht automatisch einen ...
06.05.2014 · Nachricht · Steuererklärung
Wer Steuern sparen will, muss sich auskennen. Aber wie viel wissen die Deutschen. Das wollte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) in einer forsa-Umfrage unter 1.503 Bundesbürgern herausfinden. Die Ergebnisse zeigen nicht nur generelle Lücken, sondern auch teils markante Unterschiede je nach Alter, Herkunft, Einkommen und Geschlecht der Befragten. Durchschnittlich konnten die Teilnehmer nur fünf von neun Fragen richtig beantworten.
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