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  • 17.02.2015 · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistung

    Aufwendungen für die Betreuung einer Katze sind begünstigt

    Wer seine Hauskatze in die Obhut eines professionellen Tierbetreuers gibt, kann die Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend machen. Das hat das FG Düsseldorf entschieden.

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