Die Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG) greift auch, wenn die Behandlung im Rahmen von nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG befreiten Krankenhausleistungen stattfindet. Dies hat das FG Schleswig-Holstein für einen Fall aus dem Streitjahr 2009 entschieden. Doch damit ist das Verfahren noch nicht zu Ende. Die Revision ist beim BFH anhängig.
Die Obergrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug nach § 23a UStG soll von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden. Das sieht der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vor.
In Stiftungen sind viele helfende Hände tätig. Es gibt die lupenreinen Ehrenamtler. Es gibt die freiwilligen Praktikanten, „Bufdis“ und „FSJler“. Und es gibt Leute, die den ehrenamtlichen Dienst doch nicht ...
Dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihre praktischen Anforderungen aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwunden sind, heißt nicht, dass Datenschutz kein Thema mehr ist. Denn die Tätigkeitsberichte der Bundes- und Landesbehörden legen Fehler offen. So z. B. beim Umgang mit Spenderdaten. SB erläutert, was bei den Spenderdaten beim Datenschutz jetzt veranlasst ist.
Wird ein gemeinnütziger Verein, zu dessen Zweck u. a. Naturschutz und Landschaftspflege durch Hege und Pflege von Wild gehört, mit der Durchführung der Jägerprüfung beliehen, fallen die Einnahmen und Ausgaben im ...
Die Sonderregelungen für virtuelle Sitzungen des Stiftungsvorstands, eines Stiftungsrats, Kuratoriums, Beirats oder sonstigen Organs der Stiftung sind nach mehrfacher Verlängerung zum 31.08.2022 ausgelaufen.
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§ 65 Nr. 3 AO fordert für sog. allgemeine Zweckbetriebe, dass sie zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Der BFH hat jetzt exemplarisch dargestellt, wie diese Wettbewerbsklausel im Einzelfall zu prüfen ist.