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  • · Fachbeitrag · Familienstiftung

    Die Familienstiftung ‒ Teil 3: Ein Blick auf drei besondere Erscheinungsformen

    von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

    | Wer über die eigene (Unternehmens-)Nachfolge nachdenkt, hat viele Optionen. Die Errichtung einer Familienstiftung ‒ also einer Stiftung, die (jedenfalls auch) der Versorgung einer oder mehrerer Familien dient ‒ ist eine davon. Dass es dabei nicht „die eine“ Familienstiftung gibt, sondern es eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten mit jeweils eigenen Chancen (und Risiken) gibt, zeigt der StiftungsBrief in einer Serie. Im dritten Teil geht es um besondere Erscheinungsformen ‒ die unternehmensverbundene Familienstiftung, die gemeinnützige Familienstiftung und die Doppelstiftung. |

    1. Die unternehmensverbundene Familienstiftung

    Da Familienstiftungen immer auf den Einzelfall angepasst sein sollten, findet man sie in der Praxis in den verschiedensten Ausprägungen. Für bestimmte Gestaltungen eignen sich Familienstiftungen besonders. So sind sie z. B. als Vehikel zur Unternehmensnachfolge beliebt ‒ man spricht dann von den „unternehmensverbundenen Stiftungen“.

     

    Das Unternehmen bleibt in diesen Fällen als Einheit mit der Familienstiftung als Gesellschafterin erhalten. Es kann ‒ jedenfalls, wenn der Stifter in der Satzung entsprechende Vorkehrungen trifft ‒ nur schwer veräußert oder zerschlagen werden. Manchmal spielt zugleich der Wunsch nach geeigneten Nachfolgelösungen eine Rolle, wenn außer der Stiftung kein geeigneter Nachfolger existiert, der die Gesellschafterposition des Stifters einnehmen kann (die Familie aber trotzdem als Destinatär am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens partizipieren soll).