Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den
satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigten wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Damit Stiftungen Probleme erkennen und proaktiv lösen können, macht SB Sie in einer Beitragsserie mit den Einzelfällen vermögensverwaltender Tätigkeiten vertraut. Im hier folgenden vierten Teil geht ...
Stiftungen zeichnen sich dadurch aus, dass mit dem ihnen gewidmeten Vermögen bestimmte Zwecke gefördert werden sollen. Häufig sind das gemeinnützige Zwecke, z. B. die Förderung hilfsbedürftiger Personen, von Kunst ...
Hat ein Erblasser in seinem notariellen Testament ausdrücklich bestimmt, dass die noch zu errichtende nicht rechtsfähige treuhänderische Stiftung als Ersatznacherbe erben soll, ist das Grundbuch unrichtig und zu ...
Die Flutkatastrophe 2021 in Rheinland-Pfalz und NRW hat insbesondere Hilfsorganisationen vor enorme Herausforderungen gestellt. Diese waren steuerrechtlicher Natur, weil nicht klar war, inwieweit Betroffene unterstützt ...
In der Praxis besteht ein Bedürfnis, gemeinnützige Körperschaften, überwiegend Vereine, in eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu transformieren. Der Begriff „transformieren“ ist deshalb gewählt, weil das Gesetz ...
Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Die Kapitalleistung aus einer in Form der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung, die die Stiftung als Arbeitgeber für einen Mitarbeiter abgeschlossen hat, ist in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Fall eines ehemaligen Stiftungsmitarbeiters entschieden.