Die Spatzen haben es in der Stiftungswelt von den Dächern gepfiffen: Der Bundesverband Deutscher Stiftungen war in einer schwierigen Phase. Er hat sie nun hoffentlich überwunden. Die neue Generalsekretärin des Bundesverbandes, Friederike von Bünau, hat sich auch dazu in einem Gespräch mit Christoph Mecking, einem ihrer Vorgänger im Bundesverband, in Heft 06/2023 der Zeitschrift Stiftung & Sponsoring geäußert. Als zuvor ehrenamtliche Vorstandsvorsitzende des Verbandes ist sie beim überraschenden ...
Mit dem Wachstumschancengesetz (WCG) vom 27.03.2024 (Abruf-Nr. 240514 ) sind auch einige Änderungen in Kraft getreten, die für gemeinnützige Organisationen, insbesondere für Stiftungen, wichtig sind.
Rund um die Abgabe von Inkontinenzhilfen durch Pflegeeinrichtungen kocht gerade im Zusammenhang mit dem Hilfsmittelrahmenvertrag das Thema Nettopreisabrede und Umsatzsteuer bei einzelnen Kostenträgern hoch.
Der BFH hat entschieden, dass bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos erfolgt, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage mangelt. Dieser Ansicht schließt sich die Finanzverwaltung an.
Ein Leser fragt: Was gilt rechtlich, wenn die Stiftung A untergeht und 50 Prozent des Vermögens auf Stiftung B und 50 Prozent auf Stiftung C übergehen soll? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet.
Ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung oder nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Für Stiftungen hat die Abgrenzung der beiden Sphären zentrale Bedeutung, um die steuerliche Begünstigung nicht zu gefährden.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Ein Leser fragt: Wie funktioniert die Immobilienübertragung bei einer Zulegung? Was gilt in puncto Notar? Und muss das Finanzamt zustimmen? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet.