Der BFH hatte den EuGH um Klärung gebeten, ob entgeltliche Umsätze innerhalb des Organkreises, also zwischen Organgesellschaft und Organträger bzw. zwischen Organgesellschaften, als nicht steuerbare Innenumsätze ...
Spenden zwischen gemeinnützigen Organisationen sind eine unkomplizierte Sache. Eine Spendenbescheinigung ist nur bei Spenden aus dem steuerpflichtigen Bereich erforderlich. Dazu erreichte SB folgende Frage.
Die Belegschaft motivieren, das Kennenlernen übergreifend ermöglichen, zum Jahresende für die Mitarbeit danken – das alles sind Gründe, warum Stiftungen Betriebsveranstaltungen durchführen. Umso besser, dass das ...
Nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG ist eine Voraussetzung für die Nutzung des Ehrenamts- bzw. Übungsleiterfreibetrags, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft erfolgt. Der BFH hat dazu jetzt klargestellt, dass der Auftraggeber nicht auch der Zahlungsgeber sein muss.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat im April neue Zahlen zum Stiftungswesen veröffentlicht. Im Jahr 2023 sind danach in Deutschland 637 neue Stiftungen gegründet worden. Das ist ein Zuwachs um 2,1 Prozent ...
Das „Zweite Jahressteuergesetz 2024“ wurde zum „Steuerfortentwicklungsgesetz“ (Abruf-Nr. 242876 ) und sieht im Entwurf drei Änderungen für gemeinnützige Organisationen vor, die das Kabinett am 24.07.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Werden Führungspersönlichkeiten aus der Stifung in den Ruhestand verabschiedet, stellt sich die Frage, ob die Aufwendungen für die Verabschiedungsveranstaltung des Mitarbeiters insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten. Nein, sagt das FG Niedersachsen im Fall des Vorstandsvorsitzenden eines Geldinstituts und widerspricht der Ansicht der Finanzverwaltung.