Die wirtschaftliche Vergleichbarkeit einer Stiftungsleistung mit einer Gewinnausschüttung nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG erfordert, dass die Stellung des Destinatärs wirtschaftlich derjenigen eines Anteilseigners entspricht. Es ist nicht erforderlich, dass die Stiftungssatzung dem Destinatär einem Anteilseigner vergleichbare Vermögens- oder Organisationsrechte einräumt. Das hat der BFH im Fall einer Schweizer Familienstiftung entschieden und das vorinstanzliche Urteil des FG Hamburg bestätigt.
Die im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) enthaltenen Gesetzesänderungen für Gemeinnützige sind – größtenteils – am 01.01.2025 in Kraft getreten. SB hat das JStG 2024 für Sie unter die Lupe genommen und gibt ...
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Es wirkt sich auch arbeitsrechtlich aus. SB zeigt im folgenden Beitrag die für Stiftungen als Arbeitgeber relevanten Änderungen.
Jede Stiftung freut sich über Spenden, die ihr zugewandt werden. Hier gilt es aber für den Stiftungsvorstand, die gesetzlichen Grundlagen und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu kennen, um Haftungsgefahren zu vermeiden. SB zeigt in einer Serie die Besonderheiten bei Spenden an Stiftungen. In diesem vierten Teil geht es um besondere Fallgestaltungen – Crowdfunding, Insolvenzanfechtung und Spenden von Stiftungen an andere gemeinnützige Körperschaften. SB zeigt, was hier zu beachten ist.
Langfristige bauliche Investitionen mit dem Stiftungsvermögen werfen regelmäßig gemeinnützigkeitsrechtliche und stiftungsrechtliche Fragen auf. SB erreichte hierzu die Frage einer gemeinnützigen Stiftung.
Beim sprichwörtlichen Griff in die Kasse kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nur entziehen, wenn sich die gemeinnützige Einrichtung diese Mittelfehlverwendung zurechnen lassen muss. Worauf es dabei ankommt, zeigt ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Im Oktober 2024 sind Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht worden. Diese enthielten die im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgesehene Erhöhung des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge. Da das Gesetzgebungsverfahren 2024 nicht mehr abgeschlossen wird, ist die Lohnsteuer im Jahr 2025 vorerst mit den Beträgen zu berechnen, die im Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 festgelegt wurden. So bestimmt es das BMF in den am 22.11.2024 bekanntgemachten ...