Leider immer noch meint so mancher Stifter, die von ihm errichtete Stiftung „gehöre“ ihm und verhält sich entsprechend. Oft liegt dem ein gründliches Missverständnis des Rechtsinstituts der „Stiftung“ (im Sinne einer rechtsfähigen Stiftung nach §§ 80 ff. BGB) zugrunde. In – glücklicherweise – wenigen Fällen führt dies zwangsläufig zu Komplikationen mit der Stiftungsaufsicht. So griff die Stiftungsaufsicht in Bayern vor Kurzem zum „letzten Mittel“ und berief den Stifter als ...
Am 14.4.16 wurde im Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption beschlossen. Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von ...
Mit Urteil vom 21.1.16 (C-335/14, les jardins de jouvence) entschied der EuGH über die Steuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen zu einem Fall in Belgien.
Die Unternehmensstiftung, auch bezeichnet als „Unternehmensbeteiligungsträgerstiftung, Beteiligungsträgerstiftung, unternehmensverbundene Stiftung, Stiftungsunternehmen“, ist immer wieder Gegenstand erstaunlicher Äußerungen.
Viele Stiftungszwecke in einer Stiftungssatzung, die nicht alle gleichzeitig oder auch nur zeitnah erfüllt werden, können aus Sicht der Finanzverwaltung schon der Anerkennung einer Stiftung entgegenstehen.
Muss sich der Treuhänder einer nicht rechtsfähigen Stiftung „auf ewig“ festhalten lassen, auch wenn berechtigte Gründe bestehen, sich vom Stiftungsvertrag zu lösen? Mit dieser Frage beschäftigte sich nun das ...
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Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
Aktuell werden verschiedene Gestaltungsmaßnahmen diskutiert, um die Energiebezugskosten dauerhaft zu senken. Die im Bezugspreis für Strom und Wasser enthaltenen Netzkosten können optimiert, Eigenversorgungsmodelle z. B. über Kraft-Wärme-Kopplung implementiert werden. Steuerlich interessant ist die Errichtung einer eigenen Energiegesellschaft mit Versorgerstatus. Dieser Beitrag zeigt, was dahintersteht und wo sich Fallstricke verbergen und was gemeinnützigkeitsrechtlich zu beachten ist.