Das FG Hessen hat dem Attac Trägerverein zugebilligt, an tagespolitische Ereignisse anknüpfen zu dürfen. Die Tagespolitik darf aber nicht Mittelpunkt der Tätigkeit sein, sondern soll die Ziele der Körperschaft vermitteln. Ging es im Fall des FG Hessen zwar um einen Verein, so hat die Entscheidung dennoch große Bedeutung auch für die vielen politisch tätigen Stiftungen. Für diese, wie für die Finanzverwaltung ist das Urteil eine Pflichtlektüre (10.11.16, 4 K 179/16, Abruf-Nr. 190582 190582 ).
Der vertretungsberechtigte Vorstand kann sich seiner steuerlichen Pflichten nicht dadurch entledigen, indem er andere Personen damit bevollmächtigt (FG Saarland 7.12.16, 2 K 1072/14, Abruf-Nr. 194201 194201 ).
Ein zentrales Element des Gemeinnützigkeitsrechts ist der Grundsatz der Selbstlosigkeit (§ 55 AO). Dieser findet sich in § 2 der Mustersatzung. Ergänzt wird er um das Gebot der Ausschließlichkeit der Verwendung der ...
Es wird viel über die Zukunft der Beraterschaft gesprochen und geschrieben. Wo geht es hin? Wie soll man sich am besten aufstellen? Welche Trends sind zu beachten? Was folgt aus Legal Tech für die Praxis? Diese Fragen stellen sich für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater … und auch für den Stiftungsberater.
Die Gemeinnützigkeit lebt und entwickelt sich auch bei den Zwecken. Die Generalklausel des § 52 Abs. 1 AO hat sehr wohl eine Bedeutung. Das Verfahren für neue Zwecke funktioniert in der Praxis. Hier drei wichtige ...
Neben der Stiftungsreife bei den Stiftern (SB 17, 111) ist auch eine entsprechende „Beraterreife“ bei den Stiftungsberatern zu fordern. Deshalb soll die Beraterreife anhand von Beispielen aus der Praxis näher ...
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Ende letzten Jahres hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ ihren Bericht zu einer Novelle des Stiftungsrechts der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vorgelegt. Dieser Beitrag beleuchtet ausgewählte Aspekte der geplanten Reform und wird fortgesetzt.