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  • · Fachbeitrag · Stiftung und Steuern

    Grunderwerbsteuerpflicht bei Weiterveräußerungsverpflichtung?

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR und FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PwC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel

    | Mit Urteil vom 7.6.17 (8 K 2338/14 GrE, Abruf-Nr. 197328 ) äußerte sich das FG Münster zur Grunderwerbsteuerpflicht der Übertragung eines Grundstücks auf eine Stiftung, die sich zur Weiterveräußerung verpflichtet hatte. Nachdem die Stiftung zunächst Revision gegen die Entscheidung eingelegt hatte, nahm sie sie im Revisionsverfahren zurück (BFH-Beschluss vom 28.8.17, II R 31/17). Das Urteil wurde damit rechtskräftig. |

    Sachverhalt

    Die steuerbegünstigte S-Stiftung wurde aufgrund notarieller Urkunde u. a. durch das Land (vermutlich:) NRW und den B-Verband errichtet. In dem Stiftungsgeschäft verpflichtete sich der B-Verband, seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einer bestimmten Liegenschaft auf die Stiftung oder nach Anweisung der Stiftung auf die C-Stiftung nach Anerkennung der Stiftung zu übertragen, sofern sich auch die Stadt A ebenfalls zur Übertragung ihres hälftigen Miteigentumsanteils am Haus X verpflichten würde.

     

    Im Rahmen einer (nicht notariell beurkundeten) Ergänzung des Stiftungsgeschäfts erfolgte der Beitritt weiterer Stifter. Gleichzeitig verpflichtete sich die Stadt A zur unentgeltlichen Übertragung des 1/2 Miteigentumsanteils an den Grundstücksflächen besagter Liegenschaft sowie an im Alleineigentum der Stadt A stehenden Verkehrsflächen (Alleezufahrt) zu den noch in einem gesonderten Übereignungsvertrag festzulegenden Bedingungen und Konditionen an die S-Stiftung. Ferner wurde vereinbart, dass der B-Verband den in seinem Eigentum stehenden 1/2 Miteigentumsanteil an der Liegenschaft ebenfalls auf die Stiftung übertragen werde. Der Übereignungsvertrag sollte nach Anerkennung der Stiftung und Vorlage bestimmter Erbverzichtserklärungen geschlossen werden.