01.07.2020 · Nachricht · Editorial Juli 2020
Allmählich erwachen das Land und unsere Wirtschaft aus den Corona-Einschränkungen: Die einen fordern Verzicht auf Abstand, manche verweisen dazu auf ihre Grundrechte. Das überzeugt mich nicht wirklich. Denn da ist immer wieder eine komplexe Abwägung der verschiedenen Grundrechte und auch zwischen den Rechten der verschiedenen Beteiligten erforderlich. Andere fordern in einem großen Chore (weitere) Mittel vom Staat. Die Forderung nach finanzieller Unterstützung höre ich vermehrt auch von gemeinnützigen ...
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30.06.2020 · Fachbeitrag ·
Stiftungsmanagement
Gelten die mit dem „ Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ ...
25.06.2020 · Fachbeitrag ·
Vermögensverwaltung
Was müssen die Stiftungsorgane bei der Anlage des Stiftungsvermögens und bei (notwendigen oder angedachten) Entscheidungen in der Covid-19-Krise beachten? Bestehen Nachschussverpflichtungen der Stiftung gegenüber ...
25.06.2020 · Nachricht ·
Gesetzesvorhaben
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag will ehrenamtlich tätige Personen stärker fördern, Vereinen das Leben leichter machen und Bürokratie abbauen. Dazu hat sie das Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021“ veröffentlicht (Abruf-Nr. 216353 ).
25.06.2020 · Nachricht ·
Körperschaftsteuer
Liegt die Gestaltungs- und Verfügungsmacht über das Stiftungsvermögen ausschließlich bei den organschaftlichen Vertretern der Stiftung, sind ihr dann auch die Einkünfte und das Vermögen zuzurechnen? Ist eine ...
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22.06.2020 · Fachbeitrag ·
Rechnungslegung
Trotz jahrzehntelangen Ringens um einheitliche Vorschriften ist die Rechnungslegung von Stiftungen bisher weder auf Bundes- noch auf Landesebene abschließend gesetzlich geregelt. Dadurch eröffnen sich Spielräume.
22.06.2020 · Nachricht ·
Satzungsrecht/Gemeinnützigkeit
Das Finanzamt kann die Gemeinnützigkeit nicht verweigern, weil in der Satzung der Katalogzweck nach § 52 AO nicht genannt ist. Die Satzung muss auch nicht einen oder mehrere der in § 52 Abs. 2 AO enthaltenen Zwecke dem Wortlaut nach wiederholen. Dies ergibt sich auch nicht aus der Mustersatzung in der Anlage zu § 60 AO. Diese Meinung vertritt das FG Hessen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.