Die Corona-Pandemie hält auch die Stiftungswelt weiter fest im Griff. Jetzt hat das BMF für den steuerbegünstigten Bereich Erleichterungen geschaffen. SB stellt sie Ihnen vor.
Gelten die Erleichterungen, die der Gesetzgeber anlässlich der Covid-19-Epidemie für die Mitgliederversammlungen von Vereinen geschaffen hat, auch für die Beschlussfassung des Vereinsvorstands und damit auch für ...
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit dem Bundesministerium für Gesundheit auf Basis des neuen § 14 Abs. 4 ArbZG eine Verordnung erlassen, wann Covid-19-relevante Wirtschaftsbereiche von ...
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat bestätigt, dass die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auch dann erlischt, wenn der Steuerpflichtige das erworbene Vermögen innerhalb der ...
Die Frage der Gemeinwohlgefährdung im Stiftungsrecht umfasst zwei Aspekte – einen präventiven und einen repressiven. Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist die Stiftung als rechtsfähig anzuerkennen, wenn das ...
Einige Stiftungen haben Karten für Veranstaltungen verkauft, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Die Inhaber der Karten könnten nach geltendem Recht vom Veranstalter die Erstattung des Entgelts ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Gelten die im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ geschaffenen Erleichterungen in § 5 Abs. 2 und Abs. 3 auch für Beschlüsse des mehrgliedrigen Vereinsvorstands und entsprechender Organe bei der Stiftung? Oder sind die Regelungen in ihrem Anwendungsbereich nur auf Beschlüsse der Mitgliederversammlung begrenzt? Diese Frage hat SB an das BMJV gestellt. Dessen Sprecher hat geantwortet.