Der Begriff „Einrichtung ohne Gewinnstreben“ spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Frage geht, ob und wann bestimmte Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Der EuGH hat dazu wichtige Klarstellungen getroffen. SB erläutert sie nachfolgend.
Bei der Erhöhung des Ehrenamtsfreibetrags von 720 Euro auf 840 Euro zum 01.01.2021 hat es der Gesetzgeber übersehen, die Haftungsregelung in § 31a und § 31b BGB auf den neuen Betrag von 840 Euro anzupassen.
Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, müssen dem Inhaber einer vor dem 08.03.2020 erworbenen ...
Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2020 in einem neuen § 57 Abs. 4 AO das Kriterium der unmittelbaren Zweckverfolgung auf Konzernstrukturen ausgeweitet. Der SB StiftungsBrief informiert Sie über die Neuregelung und zeigt auf, welche Fragen demnächst von der Finanzverwaltung beantwortet werden sollten.
Der Lockdown hält an. Viele gemeinnützige Organisationen sind in existenziellen Schwierigkeiten. Leider fördert der Staat Gemeinnützige bei der November- und Dezember-Hilfe anders als in der Überbrückungshilfe III.
Beim BFH ist ein wichtiger Musterprozess zu Zweifelsfragen bei einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH anhängig geworden. Es geht um die Zuordnung der Personal- und Sachmittelgestellung zum steuerbefreiten Zweckbetrieb ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Ein Vorstandsmitglied eines dreiköpfigen Vorstands einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig beschäftigt, wenn er nicht nach eigenem Gutdünken handeln kann. Das hat das BSG entschieden. SB stellt Ihnen die für die Praxis wichtige Entscheidung vor.