31.01.2017 · Fachbeitrag ·
Stiftung & Gesetzgebung
Weitgehend unbemerkt, hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ am 9.9.16 ihren Bericht der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vorgelegt. Auch wenn die Umsetzung der Empfehlungen durch den Gesetzgeber möglicherweise nicht vor der Bundestagswahl am 24.9.17 stattfinden wird, gibt der Bericht einen spannenden Einblick in künftige Änderungen für Stiftungen.
31.01.2017 · Fachbeitrag ·
Zwischenruf
Eine Förderung oder Unterstützung durch eine steuerbefreite Körperschaft muss selbstlos erfolgen. Dies ist der Fall, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – etwa gewerbliche Zwecke oder ...
17.11.2016 · Fachbeitrag ·
Nachbarschutz
Das VG Stuttgart hat den Eilantrag von Nachbarn gegen die der Hoffnungsträger Stiftung erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines „Wohngebäudes zur integrativen Unterbringung von Flüchtlingen in ...
28.10.2016 · Fachbeitrag ·
Zuwendungen
Häufiger als die letztwillige Errichtung einer Stiftung kommen in der Praxis letztwillige Zuwendungen an bereits bestehende Stiftungen in Betracht – sei es eine vom Erblasser zu Lebzeiten selbst „angestiftete“ Stiftung oder auch eine andere (gemeinnützige) Stiftung, die der Erblasser mit seinem Nachlassvermögen fördern will. Angesichts der anhaltenden Erbschaftswelle in Deutschland erlangt die Stiftung auch als „künstliche Erbin“ zunehmend an Bedeutung, vererbt doch der gemeine Staatsbürger, falls ...
23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Stiftung & Recht
Das LG Köln hat entschieden, dass auch die noch nicht feststehenden Kosten der Liquidation einer Stiftung ersatzfähiger Schaden sind. Die Stiftungsverantwortlichen, die aufgrund Pflichtverletzungen für die ...
29.08.2016 · Fachbeitrag ·
Stiftung & Recht
Die Haftung des Stiftungsvorstands und anderer Stiftungsgremien ist ein Dauerthema. Mancher Verantwortlicher zögert zu handeln, aus Sorge einen Fehler zu begehen. Aber: Unerfreulich ist Untätigkeit (Thales von Milet). Eine Entscheidung des LG Köln veranschaulicht besonders gut, dass auch die bloße Untätigkeit eine Haftung zu begründen vermag.