29.08.2016 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Stunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK zweimal jährlich dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an – kostenlos. Nächster Termin: 1.12. bis 15.12.16!
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22.08.2016 · Fachbeitrag ·
Fehlervermeidung
Die Abrechnung in Güte- und Schlichtungsverfahren unterscheidet sich in vielen Punkten von der Abrechnung in anderen zivilrechtlichen Verfahren. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen.
22.08.2016 · Fachbeitrag ·
Familienrechtliche Verfahren
In der familienrechtlichen Praxis kommt es in isolierten Verfahren regelmäßig zu Abrechnungsproblemen. Der folgende Beitrag zeigt anhand eines typischen Sachverhalts, wie Sie diese Probleme lösen.
15.08.2016 · Fachbeitrag ·
Rechtsmittel
Ein Rechtsanwalt als Wahlverteidiger hat keine persönliche Befugnis zur Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Das hat jetzt das LG Duisburg klargestellt. Indem es so streng vorgeht, schafft es ein Problem, auf das Verteidiger reagieren müssen.
15.08.2016 · Nachricht · Kosten und Gebühren
Mit Beschluss vom 25.2.16 (III ZB 66/15, Abruf-Nr. 184724 ) hat der BGH entschieden: Notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv ...
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15.08.2016 · Fachbeitrag ·
Pflichtverteidigung
Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse entstehen für den Rechtsanwalt, der beigeordnet oder bestellt wird, erst für Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt seiner Bestellung oder Beiordnung. Von diesem Grundsatz enthält ...
08.08.2016 · Nachricht · Verkehrsunfall
MIt Urteil vom 26.4.16 (VI ZR 50/15, Abruf-Nr. 186956 ) hat der BGH entschieden: Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.
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