Der Gegenstandswert im Verfassungsbeschwerdeverfahren ist nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 37 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 14 Abs. 1 RVG). Er beträgt jedoch mindestens 5.000 EUR. Laut BVerfG beträgt er bei stattgebenden Kammerentscheidungen i. d. R. 25.000 EUR.
Der Rechtsanwalt wird beauftragt, die Korrektur eines Arbeitszeugnisses zu betreiben. Der Mandant hatte ein Praktikum vollzogen und dort einen einmaligen Betrag von 400 EUR erhalten. Der Arbeitgeber kommt dem Verlangen ...
Mit Beschluss vom 17.11.16 (V ZR 86/16, 190947 ) hat der BGH klargestellt: Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit ...
Mit Beschluss vom 18.8.16 (III ZR 325/15, Abruf-Nr. 188475 ) hat der BGH klargestellt: Der Kläger ist nicht beschwert, soweit in einem Grundurteil ein Amtshaftungsanspruch verneint und der Klageanspruch zugleich aus dem Gesichtspunkt einer angemessenen Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs für gerechtfertigt erklärt wird, wenn beide Ansprüche im konkreten Fall wirtschaftlich identisch sind.
Nach § 45 Abs. 3 FamGKG kann in Kindschaftssachen der Verfahrenswert auf mehr als den Regelwert von 3.000 EUR festgesetzt werden. Dies gilt auch, wenn die Erhöhungsfaktoren im Rahmen von § 45 Abs. 3 FamGKG erstmals ...
In familienrechtlichen Verfahren über den Zugewinn kommt es immer wieder zu folgender Situation: Eine Partei wird verpflichtet, Auskunft über ihr Vermögen zu einem bestimmten Stichtag durch Vorlage einer ...
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Für eine gesonderte, vom Streitwert der Hauptsache abweichende Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers der Hauptpartei im Rechtsmittelverfahren ist auch dann kein Raum, wenn der Streithelfer im betreffenden Rechtszug keine Anträge gestellt hat.