20.09.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wird die Erteilung eines Zwischenzeugnisses, hilfsweise die Erteilung eines Endzeugnisses begehrt und später im Rahmen eines Vergleichs die Erteilung eines Endzeugnisses vereinbart, beträgt der Streitwert nach Ansicht des LAG Köln (8.2.11, 5 Ta 6/11, Abruf-Nr. 113372 ) insoweit für Verfahren und Vergleich einheitlich und ohne Mehrwert ein Bruttomonatsgehalt.
20.09.2011 · Fachbeitrag ·
Statusfeststellungsverfahren
In einem sozialgerichtlichen Verfahren vor dem BayLSG wurde um die Frage gestritten, ob eine bestimmte Person bei dem vermeintlichen Arbeitgeber beschäftigt ist (Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV), ...
16.08.2011 · Fachbeitrag ·
Streitwert für Akteneinsicht
Gemäß § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert im Verfahren vor den Finanzgerichten nach der sich aus dem Antrag für den Antragsteller ergebenden Bedeutung der Sache zu ermitteln.