Im Spruchverfahren erhält der gemeinsame Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, keine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG (BGH 13.11.13, I ZR 15/12, Abruf-Nr. 133879 ).
An seiner Rechtsprechung zur Bemessung von Kündigungsschutzanträgen bei Arbeitsverhältnissen, die unter 6 Monaten bestanden haben, hält das Beschwerdegericht hält nicht mehr fest. Bestand das Arbeitsverhältnis ...
Die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten bereits vor der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung steht der Festsetzung der Kosten jedenfalls nicht entgegen, wenn anschließend ein Termin bestimmt ...
Ob die Klägervertreter davon ausgehen konnten, dass sie mehrere Auftraggeber hatten, mag für die Frage von Bedeutung sein, was sie gegenüber ihren Mandanten abrechnen können. Im Verhältnis zum Prozessgegner (Beklagten) kommt es darauf jedoch nicht an. Die Kläger mussten wissen, ob sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden. Sofern sie hierzu noch weitere Erkundigungen haben einholen müssen, kann dies nicht zu Lasten der Beklagten gehen (LG Hamburg 6.9.13, 322 T 21/13).
Nach der amtlichen Anmerkung zu Nr. 1000 VV-RVG entsteht eine Einigungsgebühr in gerichtlichen Verfahren, in denen Betragsrahmengebühren anfallen, als zusätzliche Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines ...
Erscheint in einem Anwaltsprozess für die Gegenseite kein Rechtsanwalt, erhält der erschienene Anwalt – vorbehaltlich der sonstigen Voraussetzungen nach Nr. 3105 VV RVG – nur eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr, ...
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Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens werden nicht Gegenstand der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens, wenn nicht der Antragsgegner, sondern ausschließlich dessen Streithelfer aus dem selbstständigen Beweisverfahren im Klagewege in Anspruch genommen wird.