Die durch das 2. KostRMoG (BGBl. I, 2586) zum 1.8.13 neu eingefügte Nr. 1010 VV RVG sieht eine Zusatzgebühr für den durch besonders umfangreiche Beweisaufnahmen anfallenden Mehraufwand vor. Der Autor stellt in diesem Beitrag und in RVG prof. 4/14 die Voraussetzungen der Gebühr vor.
1. Die Ermittlung des Werts eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts erfordert eine Prognose, mit der sowohl der künftige Wert des Schutzrechts für den Anspruchsgläubiger als auch ...
Nehmen die auswärtige Partei und ihr auswärtiger Anwalt am Termin zur mündlichen Verhandlung teil, sind die Kosten getrennter Anreisen erstattungsfähig. Einer Partei kann nicht entgegen gehalten werden, sie hätte, ...
Ist über das Vermögen eines Rechtsanwalts das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wird als Folge der Eintritt des Vermögensverfalls vermutet (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Hieran vermag auch die Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter nichts zu ändern (BGH 4.1.14, AnwZ (Brfg) 62/13).
In Fällen der vorliegenden Art, in denen Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder zunächst im Vereinfachten Verfahren geltend gemacht und nach Erhebung von Einwendungen sodann gemäß § 255 FamFG im Streitigen ...
Der als Ergänzungspfleger bestellte Rechtsanwalt kann gemäß § 1835 Abs. 3 BGB eine Pflegschaftstätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn und soweit sich die zu bewältigende Aufgabe als eine für ...
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Beauftragt eine Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt, so sind dessen Reisekosten für die Entfernung vom Gericht bis zur Gerichtsbezirksgrenze auch dann gemäß § 91 Abs. 2 ZPO erstattungsfähig, wenn die Partei ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks hat (AG Marbach am Neckar 6.11.13, 3 C 32 /12).