Der Rechtsschutzversicherer hat den Versicherungsnehmer auch von Vorschussforderungen seines Anwalts freizustellen. Im Rahmen der Vorschussforderung ist es grundsätzlich nicht unangemessen, die Mittelgebühren als Vorschuss anzufordern. Ein Rechtsschutzversicherer ist nicht berechtigt, die vorschussweise geltend gemachten Gebühren eigenmächtig zu kürzen (AG Saarlouis 4.2.14, 28 C 1698/13).
Nicht zuerkannte Kosten für die Einholung einer Deckungszusage können der Beschwer nur hinzugerechnet werden, soweit die zugrunde liegende Hauptforderung nicht mehr Prozessgegenstand ist (BGH 20.5.14, VI ZB 49/12, ...
Die für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Festsetzung begehrte Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens auch anzurechnen, wenn der ...
Gerade in Verkehrsunfallsachen fällt häufig mangels Klageauftrags und wegen rein außergerichtlicher Regulierung keine Terminsgebühr an. Eine höhere Geschäftsgebühr als die Mittelgebühr muss besonders begründet ...
Ist die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung berechtigt, besteht ein Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen in Bezug auf die Abmahnung. Insoweit ist der Ansatz einer 1,3-Geschäftsgebühr sowie ...
Neues IWW-Webinar: So gestalten Sie Eheverträge optimal
Besser gestalten – effizienter arbeiten: Das IWW-Webinar am 06.03.2026 zeigt Ihnen, wie Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen rechtssicher aufsetzen und wie aktuelle KI-Tools Sie dabei unterstützen. Einfach und bequem in nur 2,5 Stunden am PC.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
KostBRÄG 2025: Gratis-Leitfaden zum neuen Übergangsrecht
Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
Wenn der Schuldner nach Absprache mit dem Bevollmächtigten des Gläubigers und gegen die Gewährung einer Ratenzahlung ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt und hiergegen auch keinen Einspruch einlegt, kann sowohl eine Einigungs- als auch eine Terminsgebühr anfallen (OLG München 21.3.14, 11 W 457/14, Abruf-Nr. 141799 ).