Widersprüchliche Angaben des Mandanten führen zu zeitlichem Mehraufwand. Diesen kann der Verteidiger in seiner Gebührenabrechnung geltend machen (OLG Frankfurt am Main 7.10.24, 2 U 86/23, Abruf-Nr. 244741 ).
Nach § 467 Abs. 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG muss in der Regel die Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Beschuldigten zahlen (BverfG 27.9.24, 2 BvR 375/24, Abruf-Nr.
Immer wieder wird abgelehnt, dass dem Angeklagten/Anwalt die Gebühren für das Rechtsmittelverfahren erstattet werden, wenn die StA ihr Rechtsmittel vor der Begründung zurücknimmt – so auch wieder durch das LG ...
Die Befriedungsgebühr der Nrn. 4141, 5115 VV RVG entsteht auch, wenn durch die Einstellung des Verfahrens „nur“ ein Fortsetzungstermin vermieden wird (AG Herne-Wanne 7.6.24, 44 OWi 52 Js 120/24 [12/24], Abruf-Nr. 245777 ).
Muss der Verteidiger anlässlich eines Termins übernachten, wird für die Übernachtungskosten (Nr. 7006 VV RVG) nur ein Betrag in Höhe von 150 EUR als notwendig anerkannt (AG Berlin-Tiergarten 12.3.
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In der Rechtsprechung ist immer noch nicht abschließend geklärt, welche Gebühren der sog. Terminsvertreter des Pflichtverteidigers bzw. der Rechtsanwalt verdient, der nur für einen Termin – i. d. R. für einen Vorführtermin nach § 115 StPO – beigeordnet worden ist. Damit hängt die Frage zusammen, ob der Rechtsanwalt alle Gebühren – also die Grund-, die Verfahrens- und die Terminsgebühr – oder nur die Terminsgebühr abrechnen kann. RVG prof. stellt Ihnen die aktuellen Entscheidungen aus ...