Bisher gab es noch keine Gerichtsentscheidung dazu, wie die Tätigkeit des beigeordneten Rechtsanwalts in Abschiebehaftfällen honoriert wird. Jetzt hat sich das AG Stuttgart – soweit ersichtlich – als erstes Gericht dazu geäußert (10.7.24, 527 XIV 271/24, Abruf-Nr. 244455 ). Es geht davon aus, dass dem nach § 62d AufenthG gerichtlich bestellten Verfahrensbevollmächtigten ein Vergütungsanspruch nach § 45 Abs. 3 S. 1 RVG gegen die Staatskasse zusteht.
Wird ein Angeklagter freigesprochen, kann er Auslagenersatz verlangen. Dazu gehören nach dem LG Karlsruhe seine Reisekosten, auch wenn er von einem anderen Ort als dem seiner Meldeadresse, an dem er geladen worden ist, ...
Wird das Bußgeldverfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, steht dem Gericht Ermessen auch hinsichtlich der Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu. Dabei gilt hinsichtlich der notwendigen ...
Zwei typische Probleme des StrEG sind: Der Antragsteller macht
nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, in dem sein Smartphone beschlagnahmt worden ist, Ansprüche wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit geltend und beantragt die Erstattung von Kosten für die Beiziehung eines Rechtsanwalts. Dazu hat die GStA Dresden in einem sog. Betragsverfahren Stellung genommen, den Nutzungsausfall teilweise entschädigt und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten abgelehnt.
Im Strafverfahren gibt es zahlreiche Termine außerhalb der Hauptverhandlung, an denen der Verteidiger mit seinem Mandanten teilnehmen kann/muss. Insofern stellt sich immer wieder die Frage, ob der Verteidiger dafür ...
Die Frage der Erstattung von Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Nach Ansicht des LG Zwickau sind diese in der Regel nicht notwendig, aber es ...
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Es war zu erwarten, dass die Legalisierung von Cannabis und das Inkrafttreten des KCanG auch im Gebührenrecht Fragen aufwerfen würde. Der BGH hat jetzt zum Gegenstandswert von Marihuanapflanzen Stellung genommen und entschieden: Die zur Gewinnung von Rauschgift zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Pflanzen haben auch nach Inkrafttreten des KCanG keinen Gegenstandswert (BGH 5.7.24, 3 StR 201/23, Abruf-Nr. 242908 ; vgl. auch BGH 2.9.22, 5 StR 169/21; Toussaint, Kostenrecht, 54. Aufl., RVG VV 4142 Rn. 15).