Strafverfahren wegen der Steuerhinterziehung bei illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten sind in der Praxis häufiger, als man vielleicht denkt. Kommt es deshalb in einem Verfahren zu einer Einziehung nach §§ 73 ff. StGB, beträgt der Gegenstandswert nach dem OLG Frankfurt dennoch 0 EUR und der Verteidiger kann keine zusätzliche Verfahrensgebühr abrechnen (9.2.22, 2 Ws 33/21, Abruf-Nr. 229067 ).
Häufig scheitert eine Vernehmungsterminsgebühr nach den Nrn. 4102, 4103 VV RVG für die Teilnahme des Verteidigers an einem sog. Hafttermin daran, dass nicht „verhandelt“ worden ist. Mit diesem Problem hat sich ...
Nach der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung Ende 2019 wird inzwischen vermehrt ein Pflichtverteidiger nur für einen Termin bestellt (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO). Wie dieser Pflichtverteidiger seine ...
Bei der Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren ist in den Fällen des in der Praxis häufigen Teilobsiegens des Rechtsmittelführers entsprechend seinem Erfolgsanteil zu quoteln. Das führt das OLG Dresden aus.
Sind Strafverteidigungskosten ggf. abzugsfähige Werbungskosten? Diese Frage kann laut BFH nach Beendigung des Strafverfahrens, dem ein berufliches Verhalten zugrunde liegt, eine erhebliche Rolle spielen.
Auch der Pflichtverteidiger kann mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung treffen. Er darf den Mandanten nach Ansicht des LG Köln aber nicht zum Abschluss drängen oder sonst gegen den Wunsch des Mandanten ...
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Nr. 4143 VV RVG sieht für anwaltliche Tätigkeiten im Verfahren über vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten eine zusätzliche Verfahrensgebühr vor. Deren Bedeutung wächst mit der Zunahme von Adhäsionsverfahren, was ein Fall des OLG Hamm zeigt.