17.05.2021 · Nachricht ·
Digitalisierung
Der Kostenfestsetzungsantrag i. S. d. §§ 103 ff. ZPO kann nach § 130a Abs. 1 ZPO auch elektronisch bei Gericht eingereicht werden. Nach § 130a Abs. 2 S. 1 ZPO muss dieses Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein (OLG Oldenburg 9.12.20, 6 W 68/20, Abruf-Nr. 222226 ).
01.03.2021 · Nachricht ·
KostRÄG 2021
Seitdem das KostRÄndG 2021 zum 1.1.21 in Kraft getreten ist, müssen sich Rechtsanwälte immer öfter mit dem Übergangsrecht befassen und entscheiden, ob noch nach der alten Gesetzesfassung abzurechnen ist oder ob die ...
29.01.2021 · Nachricht ·
Verwaltungsrecht
Nach Nr. 9.1.2.6 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Streitwert bei Klagen auf die Erteilung einer Baugenehmigung für sonstige, nicht unter 9.1 aufgezählte bauliche Anlagen je nach ...
18.12.2020 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung: Das KostRÄG 2021 ist beschlossen!
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt, die der Bundestag am 27. November 2020 einstimmig beschlossen – und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 6. November 2020 umgesetzt hat. Damit können in Kürze Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren steigen.
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09.12.2020 · Fachbeitrag ·
Prozessrecht
Im Falle der Zurückverweisung gemäß § 21 Abs. 1 RVG an ein untergeordnetes Gericht ist das weitere Verfahren ein neuer Rechtszug und der Rechtsanwalt kann seine Gebühren noch einmal verlangen. Daher spielt die ...
23.10.2020 · Fachbeitrag ·
Regierungsentwurf KostRÄG 2021
Die derzeit gültige Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 S. 2 RVG behandelt die Rechtsanwälte, die bereits in der Vorinstanz tätig waren, und die Rechtsanwälte, die erstmalig für das Rechtsmittelverfahren ...
11.05.2020 · Fachbeitrag ·
Gebühren im Verwaltungsrecht
In der verwaltungsrechtlichen Praxis ist oft unbekannt, dass eine Partei berechtigt ist, einen Anwalt auch außerhalb des Gerichtsbezirks zu beauftragen. In solchen Verfahren ist daher die Kostenerstattung nicht auf die Kosten eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts begrenzt. Dies hat das VG Aachen nun bestätigt (26.9.19, 5 K 561/16.A, Abruf-Nr. 215251 ).