17.07.2012 · Fachbeitrag ·
Finanzgericht
Das FG Schleswig-Holstein (6.3.12, 2 K 101/11, Abruf-Nr. 122013 ) weist darauf hin, dass ein Steuerbescheid trotz erheblicher Differenzen zwischen verschiedenen durch das FA ermittelten Schätzungsergebnissen nicht von vornherein nichtig ist. In diesem Zusammenhang setzt sich das Gericht ferner eingehend mit Schätzungen anhand von kombinierten Mittelwerten laut Richtsatzsammlung auseinander.
17.07.2012 · Fachbeitrag ·
Finanzgericht
Obwohl die beim Kläger vorgefundenen Auszüge über ein Depot in Luxemburg mit einem ausgewiesenen Gesamtkurswert von 3.733.445,06 EUR ihm nicht eindeutig zuzuordnen waren, erkannte das Gericht die Schätzung des FA ...
17.07.2012 · Fachbeitrag ·
Selbstanzeigenberatung
Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 15.12.11 (1 StR 579/11, Abruf-Nr. 120422 , Meyberg, PStR 12, 55) ausgeführt, dass im Hinblick auf das Überschreiten der Schwelle zum „großen Ausmaß“ i.S.
17.07.2012 · Fachbeitrag ·
Berufskammer
Beabsichtigt die Finanzbehörde, gegen einen Berufsträger, nämlich gegen einen Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, wegen einer Handlung, die dieser in Ausübung seines Berufs vorgenommen hat, einen Haftungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO) zu erlassen, hat sie der zuständigen Berufskammer Gelegenheit zu geben, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt für die Entscheidung von Bedeutung sind (§ 191 Abs. 2 AO i.V.
17.07.2012 · Fachbeitrag ·
Haftung
Verfügungsberechtigter i.S. des § 35 AO ist jeder, der nach dem Gesamtbild der Verhältnisse rechtlich und wirtschaftlich über Mittel, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann und als solcher nach außen ...
17.07.2012 · Fachbeitrag ·
Untersuchungshaft
Die Beschränkung des Telefonkontakts eines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten zu seinem ortsfremden Verteidiger auf besonders zu begründende Dringlichkeitsfälle verletzt den Beschuldigten in seinem ...
17.07.2012 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Der EuGH hat mit Datum vom 21.6.12 ein grundlegendes Urteil gefällt und entschieden, dass bloße Zweifel der Finanzbehörden nicht ausreichen, dem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug zu verwehren. Vielmehr obliege es den Finanzbehörden, die objektiven Umstände nachzuweisen, aus denen sich ergibt, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm bezogene Eingangsumsatz in eine Steuerhinterziehung einbezogen war.