18.09.2014 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuerhinterziehung
Der BGH konkretisiert erneut die Rechtsfolgen einer Einbindung von Strohmännern (BGH 8.7.14, 1 StR 29/14, Abruf-Nr. 142683 ). Um revisionsfest insbesondere über die Täterschaft und den Steuerschaden entscheiden zu können, haben die Strafgerichte umfassende Feststellungen zu treffen.
18.09.2014 · Fachbeitrag ·
Selbstanzeigenberatung
Die Selbstanzeige gemäß § 371 AO ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund, sodass im Fall einer wirksamen Selbstanzeige die Bestrafung der Tat entfällt. Ein anderer Weg zur Straffreiheit ist der im allgemeinen ...
18.09.2014 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Alleine die Weisungsgebundenheit des „Strohmanns“ gegenüber dem „Hintermann“ steht der Unternehmereigenschaft des „Strohmanns“ und der Leistungserbringung durch ihn nicht entgegen, sodass auch das Fehlen ...
18.09.2014 · Fachbeitrag ·
Steufa-Praxis
Ein Prüfer war von seinen Bekannten aufgefordert worden, sich doch auch in der Tanzschule zu einem Tanzkurs anzumelden. Eigentlich lag ihm das Tanzen nicht besonders, weshalb er zunächst ablehnte. Als die beiden Bekannten sich jedoch darüber ausließen, dass sie den Kurs hätten bar bezahlen müssen und das im Zeitalter der Kreditkarten, war seine Neugier geweckt.
18.09.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzgericht Münster
§ 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden ...
18.09.2014 · Fachbeitrag ·
Verwaltungsgericht Berlin
Einem Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuerschulden kann der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich seinen finanziellen Verpflichtungen entzieht (VG Berlin 27.8.14, 23 L 410.14, Abruf-Nr. 142686 ).
15.09.2014 · Nachricht · Bundesfinanzhof
Der BFH weist in einer Entscheidung vom 14.5.14 (X R 23/12, Abruf-Nr. 142419 ) darauf hin, dass das für die „Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen“ geltende Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG nicht nur die Bestechungsgelder als solche erfasst, sondern auch die Kosten eines nachfolgenden Strafverfahrens sowie Aufwendungen, die aufgrund einer im Strafurteil ausgesprochenen Verfallsanordnung entstehen.
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