Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. „Praxis Steuerstrafrecht“ stellt seinen Abonnenten zweimal jährlich eine Lernerfolgskontrolle in Form eines online Multiple-Choice-Testverfahrens kostenlos zur Verfügung.
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg zu Änderungen am System der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht frei gemacht. Die Vorschrift soll erheblich enger gefasst werden als bisher.
Das im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandene Wissen der Finanzbehörde wird einer anderen Behörde desselben Rechtsträgers auch dann zugerechnet, wenn diese die Informationen erst im Laufe des Rechtsstreits zum Zwecke der ...
Am 31.10.14 fand der 16. Kongress des Instituts für Wissen in der Wirtschaft zum Thema „Praxis Steuerstrafrecht“ in Düsseldorf statt. Sowohl Steuerberater als auch Strafverteidiger konnten Erkenntnisse für ihre Beratungs- und Verteidigungspraxis gewinnen.
Ein Fotograf, der ein Fotostudio betrieb, war auf den Prüfungsgeschäftsplan eines Finanzamts gelangt, weil er über Jahre hinweg derartig geringe Gewinne erklärte, dass der Bearbeiter sich gefragt hatte, wovon der ...
Bisweilen müssen auch die Finanzgerichte aufgrund der Schnittstellen in der AO, also insbesondere § 71 AO, § 169 Abs. 2 S. 2 AO und § 235 AO, dezidiert zu strafrechtlichen (Vor-)Fragen Stellung beziehen.
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Gestalten Sie die Bilanz und sparen Sie effektiv Steuern. Ab sofort funktioniert das nicht nur bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften, sondern infolge der auf 10 Prozent sinkenden Körperschaftsteuer auch bei Kapitalgesellschaften. Bilanzierungswahlrechte haben damit Hochkonjunktur.
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27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Unterlässt ein Steuerpflichtiger jahrelang pflichtwidrig die Abgabe der Einkommensteuererklärung, bedarf es für den Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13 a EStG) keiner diesbezüglich an ihn gerichteten Mitteilung des FA. Für das FA ist die Möglichkeit einer Schätzung nach § 162 AO eröffnet (Niedersächsisches FG 25.3.14, 12 K 38/10, Abruf-Nr. 142304 , Rev. BFH IV R 25/14).