Die Entscheidung des BGH verdeutlicht einmal mehr die praktische Relevanz, Versuch und Vollendung genau voneinander abzugrenzen. An dieser Stelle wird nicht selten seitens der Ermittlungsbehörden und Gerichte im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf der Steuerhinterziehung nicht mit der gebotenen Sorgfalt gearbeitet. Dementsprechend bieten sich in solchen Konstellationen häufig gute Verteidigungsansätze.
Unsicherheiten bei Schätzungen können zulasten des Steuerpflichtigen gehen, wenn dessen Aufzeichnungen ungenügend sind. Gibt es eine Bandbreite, innerhalb derer die geschätzte Größe sich realistischerweise bewegt, ...
Ein einmal eingetretener Strafklageverbrauch wirkt umfassend und abschließend. Sofern kein Verbrechen zutage tritt, können auch völlig neue Tatsachen an diesem Umstand nichts ändern. Dies kann zu teilweise absurd ...
Die Finanzverwaltung von Rheinland-Pfalz hat § 235 AO mit Verfügung vom 19.10.15 (S 0462 A-St 35 6, Abruf-Nr. 145998 ) nochmals konkretisiert. Vorliegend wird insbesondere auf die Zinsschuld, den Zinsschuldner und die Anrechnungsmöglichkeiten hingewiesen.
Der Betriebsprüfer stellte zunächst keine Besonderheiten fest. Doch bei zwei Posten sah er sich veranlasst nachzuhaken. Dabei handelte es sich um Gutschriften an Privatpersonen und Gutschriften im Bereich „sonstige ...
Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen (z. B. Fotovoltaikanlagen) setzt eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen voraus. Wurde die Zuordnung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ...
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Die Mutter der Klägerin verstarb in 2000. In 2007 ergingen geänderte Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1993 bis 1999. Die Klägerin, Tochter und Erbin der Mutter, meint, dass Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Zudem sei ihre Mutter in den hier streitigen Jahren dement und somit schuldunfähig gewesen. Zudem hatte die – in 2001 verstorbene – Schwester der Klägerin die Steuerhinterziehung der Mutter als Gesamtrechtsnachfolgerin nicht i. S. des § 153 Abs. 1 S. 2 berichtigt. Aufgrund der Frage, wem ...