Fliegt ein wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln Verurteilter unter Zuhilfenahme seines Passes, den er zu einem gänzlich anderen Zweck vom LG zurückerlangt hatte, in den Libanon, verfällt mit Aufhebung des Haftverschonungsbeschlusses die geleistete Sicherheit von 10.000 EUR. Denn darin liegt zweifellos eine durch das mutwillige Verhalten des Verurteilten ausgelöste neue Verfolgungsmaßnahme. Der Verurteilte wusste ganz genau, dass ihm der Reisepass nicht für eine Reise in das Ausland ...
Wird für bestimmte Einkünfte vorab die Steuer durch Steuerabzug erhoben, stellt sich die Frage, inwieweit diese Anrechnungsbeträge bei einer Steuerverkürzung zu berücksichtigen sind. Hierzu hat das FG Münster in ...
Mit der Entscheidung vom 21.7.16 (2 Ws 146/16, Abruf-Nr. 188505 ) weist das Hanseatische OLG darauf hin, dass das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen in Fällen der Überhaft in abgeschwächter Form gilt.
Gewerberechtlich unzuverlässig ist, wer nicht gewährleisten kann, dass er sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben wird. Nicht ordnungsgemäß ist die Gewerbeausübung durch eine Person, die nicht willens oder nicht in der Lage ist, die im öffentlichen Interesse zu fordernde einwandfreie Führung ihres Gewerbes zu gewährleisten. Erforderlich ist weder ein Verschulden im Sinne eines moralischen oder ethischen Vorwurfs noch ein Charaktermangel.
Das niedersächsische FG hat mit Urteil vom 13.1.16. entschieden, dass eine Anwendung des § 160 AO ausscheidet, wenn ein Empfänger von Bauleistungen seiner Verpflichtung aus § 48 Abs. 1 EStG nachkommt, von der ...
Die bloße Mitunterzeichnung von Steuererklärungen hat im Regelfall keine unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen für den Ehegatten eines mutmaßlichen Steuerhinterziehers; steuerliche Folgen sind für den ...
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Der Gesetzgeber versucht den Umsatzsteuerbetrug einzuschränken, indem er die Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG ausweitet. Infolge von Unsicherheiten bei der Abrechnung kommt es daher zunehmend auch zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen. Dabei erscheint es ernstlich zweifelhaft, dass im Grundfall des Reverse-Charge überhaupt eine Steuerhinterziehung vorliegen kann.