Der BGH weist für die Verurteilung wegen Umsatzsteuerhinterziehung bei Karussellgeschäften darauf hin, dass die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen nach § 4 Nr. 1b UStG i. V. mit § 6a UStG unter anderem voraussetzt, dass der Abnehmer ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Ware zwar in einen anderen Mitgliedstaat gelangt, die als Abnehmer auftretende Firma aber lediglich zum Schein als Besteller und Abnehmer ...
Der Eintritt eines Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, ...
Der 1. Strafsenat des BGH hat mit Urteil vom 9.5.17 seine Auslegung des Rechnen-Müssens der Tatentdeckung weiter zuungunsten des Selbstanzeigenden verschoben – mit weitreichenden Folgen, wie der folgende Beitrag ...
Einem Goldschmied fiel auf, dass das benachbarte Juweliergeschäft seine Kunden mit viel höheren Goldankaufspreisen lockte, als man sie tatsächlich an der Edelmetallbörse erzielen könnte. Auch der auffällige Lebensstil und die häufigen Dubaireisen des Juweliers machten den Goldschmied skeptisch. Der Goldschmied gab dem Finanzamt einen entsprechenden Hinweis.
Das SG Reutlingen hat sich in seiner Entscheidung vom 24.11.16 (S 8 AL 1678/15, Abruf-Nr. 196393 ) mit der Frage befasst, ob bzw. wann nach eingetretener Zahlungsunfähigkeit wieder Zahlungsfähigkeit eingetreten ist.
Eine Steuerberatungsgesellschaft haftet für eine falsche Beratung und fehlerhafte Steuererklärungen, gleich ob dafür Partner oder Angestellte verantwortlich sind. Die Einschaltung von Angestellten ist zudem ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Der BFH hat mit Urteil vom 11.4.17 (IX R 24/15, Abruf-Nr. 196053 ) entschieden, dass einer tatsächlichen Verständigung keine Bindungswirkung zukommt, wenn ein Umstand, den beide Parteien der Vereinbarung als Geschäftsgrundlage zugrunde gelegt haben, von vornherein gefehlt hat.