Das OLG Düsseldorf hat erstmals entschieden, dass Erkenntnisse, deren Ahndung wegen Verfolgungsverjährung ausgeschlossen ist, bereits auf Ebene der Beweiswürdigung als Indiztatsachen zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden können (OLG Düsseldorf 20.11.17, IV-2 RBs 178/17, Abruf-Nr. 200068 ).
Die Gewerbesteuer ist ein zweistufiges Verfahren, durch das sich auf der 1. und 2. Ebene zahlreiche materiell-rechtliche Einordnungsprobleme ergeben, die konkrete Auswirkungen auf die Subsumtion des Tatvorwurfs und die ...
Nach dem Urteil des BGH vom 10.10.17 (1 StR 447/14, Abruf-Nr. 198834 ) verstößt die zur Ausfüllung des § 370 AO vorgenommene Auslegung, dass zum Begriff der „ähnlichen Rechte“ i.S. des § 3a Abs. 4 Nr.
Der BFH merkt in einer aktuellen Entscheidung (2.1.18, XI B 81/17, Abruf-Nr. 199649 ) an, dass die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung von „Stroh-mann“-Geschäften durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist (dazu BFH 17.2.94, XI B 96/93, BFH/NV 95, 352; BFH 23.8.05, V B 101/05, BFH/NV 06, 377).
Der BGH stellt klar, dass, sofern eine Tat nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG überhaupt ein Dauerdelikt ist, dieses keine Klammerwirkung hinsichtlich der Hinterziehung von LSt und dem Vorenthalten und Veruntreuen von ...
Durch das StUmgBG wurde zum 25.6.17 mit § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 6 AO ein neuer besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung eingeführt: Danach werden auch Täter belangt, die eine Drittstaatgesellschaft i.S.
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Der 1. Strafsenat des BGH hat erneut klargestellt, dass es sich bei unterschiedlichen VZ um verschiedene Taten im prozessualen Sinne handelt. Betrifft eine frühere Verurteilung einen anderen VZ, tritt folglich kein Strafklageverbrauch ein. Ebenfalls entschieden ist bereits, dass bei verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) die wirtschaftliche Doppelbelastung hinreichend bei der Strafzumessung berücksichtigt werden muss. Dies ist auch bei Geltung des Halbeinkünfteverfahrens weiterhin zu beachten.