Der BGH (7.9.17, III ZR 71/17, Abruf-Nr. 196816 ) hat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BGH 13.2.56, III ZR 175/54, BGHZ 20, 61, 68 ff.) entschieden, dass der Anspruch auf Entschädigung für hoheitliche Eingriffe in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit (sogenannte Aufopferung) auch einen Schmerzensgeldanspruch (immaterieller Schaden) umfasst.
Der Gesetzgeber liefert Strafverteidigern im Streit um die Herausgabe von Aufzeichnungen abgehörter Telefongespräche neue Argumente. Mit der elektronischen Akte wächst zusammen, was zusammengehört.
Eine Anklageschrift muss den gesetzlichen Anforderungen bezüglich ihrer Individualisierungs- und Umgrenzungsfunktion aus § 200 Abs. 1 S. 1 StPO genügen, sonst sind sie und der sie in Bezug nehmende ...
Unter den Voraussetzungen des § 257c StPO kann ein sogenannter „Deal“ vereinbart werden, um das Strafverfahren schnell abzuschließen. Nach der Rechtsprechung muss das Gericht den Angeklagten vor einer solchen Verständigung, deren Gegenstand eine Bewährungsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hinweisen, wenn sie der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und ihre Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist.
Verfahrensverstöße können im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung eine Verwertung der im Rahmen jener Verfahren gewonnenen Erkenntnisse im Besteuerungsverfahren nur dann ausschließen, wenn die ...
Zeitungsanzeigen und Bewertungen von Gästen im Internet wurden dem asiatischen Restaurant zum Verhängnis: Es ermöglichte der Steuerfahndung eine genaue Kalkulation der Umsätze.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Der BFH hat sich im August 2017 in einer nun veröffentlichten Entscheidung mit der Frage der Steuerhinterziehung in Erbfällen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Festsetzungsverjährung auseinandergesetzt (BFH 29.8.17, VIII R 32/15, Abruf-Nr. 199410 ). Insbesondere die Ausführungen zu § 153 AO sind dabei von erheblicher Praxisrelevanz. Nach Ansicht des BFH ist eine Berichtigungspflicht des Erben auch dann gegeben, wenn er bereits vor dem Tod des Erblassers Kenntnis von der Unrichtigkeit der ...