Die strafbefreiende Selbstanzeige setzt voraus, dass „gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachgeholt“ werden (§ 371 Abs. 1 AO). Ausnahmen sieht das Gesetz – abgesehen von der privilegierten Selbstanzeige bei Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen (§ 371 Abs. 2a AO) – nicht vor. Allerdings kann das Vollständigkeitsgebot weiter ...
Der BFH (25.4.18, IX B 21/18, Abruf-Nr. 201148 ) zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für VZ ab dem Jahr 2015. Er hat daher in einem summarischen Verfahren Aussetzung der Vollziehung (AdV) ...
Die Pflicht zur Brennbuchführung ist in der Brennereiordnung (BO) geregelt. Da sie nach der gesetzlichen Konzeption den Regelfall darstellt, bedarf sie grundsätzlich keiner weiteren Begründung – so das FG ...
Nach einer Entscheidung des BGH vom 15.5.18 (1 StR 159/17, noch nicht veröffentlicht) ist ein Urteil gegen 4 Mitarbeiter der Deutschen Bank AG wegen Steuerstraftaten rechtskräftig. Das LG hatte einen dieser wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 weitere Angeklagte jeweils wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe zwischen 1 Jahr und 3 Monaten und 2 Jahren verurteilt.
Bankdaten auf einer CD mit in der Schweiz bei einem Kreditinstitut entwendeten Daten sind im sozialgerichtlichen Verfahren verwertbar – so jüngst das LSG Niedersachsen-Bremen.
Ein Architekt gewährte seinen Kunden einen „besonderen Rabatt“, indem er zwei verschiedene Werkverträge für die Errichtung von Häusern erstellte. Dadurch ermöglichte er es ihnen, GrESt zu sparen.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Beteiligt sich ein Anleger an einem von ihm nicht erkannten Schneeballsystem, das aus seiner Sicht zu gewerblichen Einkünften führen soll, ist er nach Ansicht des BFH (7.2.18, X R 10/16, Abruf-Nr. 201158 ) berechtigt, den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend zu machen.