Finanzgerichtsverfahren sind für Berater fachlich „erfreuliche“ Verfahren: Es gibt relativ wenig Fristendruck, Finanzrichter sind ausgewiesene Steuerspezialisten, und auf der Gegenseite stehen Vertreter der Finanzverwaltung, steuerlich ausgebildet und nicht persönlich involviert. Das fördert eine sachliche Streitführung. Die meisten mündlichen Verhandlungen verdienen tatsächlich ihren Namen, es wird verhandelt. Die folgenden Checklisten orientieren sich am Ablauf des finanzgerichtlichen Klageverfahrens.
Sind dem FA steuerlich erhebliche Tatsachen bereits bekannt, kann es nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg über diese Umstände nicht mehr nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO „in Unkenntnis gelassen werden“.
Mit Beschluss vom 3.8.18 hat das LG Hamburg zum Verhältnis des strafprozessualen Vermögensarrests zum dinglichen Arrest nach der AO Stellung genommen. Es hat dabei die insgesamt überzeugenden Argumente der Vorinstanz ...
Ein Reifenhändler erklärte jahrelang hohe Verluste, obwohl der gesamten Familie, die von den Einkünften lebt, 20 Personen angehören. Der Betriebsprüfer stellte fest, dass trotz Verlusten jährlich Barentnahmen in der Buchhaltung verbucht und Kredite über 10.000 EUR monatlich bedient wurden.
Auch nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens können sich die Betroffenen mittels tatsächlicher Verständigung mit den Finanzbehörden über die Grundlagen der Besteuerung einigen. Dabei empfiehlt es sich ...
Im Haftungsrecht der AO gilt der Grundsatz, dass sich Steuerschuldnerschaft und Haftung gegenseitig ausschließen. Wer als Besitzer unversteuerter Zigaretten zur Entrichtung von TabSt verpflichtet ist, kann daher für ...
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Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, die Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus anzuordnen und die weitere Haftprüfung dafür dem zuständigen Gericht zu übertragen. Das OLG Hamm hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass nach § 121 Abs. 3 StPO die Akten vollständig vorzulegen sind, es dürfen jedenfalls keine wesentliche Aktenteile fehlen.