Das LSG Niedersachsen-Bremen (5.7.19, L 2 BA 38/19 B ER, Abruf-Nr. 211623 ) hat entschieden, dass ein Student, der als Amateurfußballspieler monatlich 900 EUR von seinem Fußballverein erhält, sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Die regelmäßigen Zahlungen überschritten nachhaltig den von der Rechtsprechung ansonsten im Hobbysport zugelassenen Rahmen und brachten eine gewichtige wirtschaftliche Abhängigkeit des Spielers zum Ausdruck. Das in der Vorsaison gezahlte, niedrigere „Mindestgehalt“ ...
Die Vermittlung von Offshore-Briefkastenfirmen durch Bankmitarbeiter zur Vermeidung der EU-Zinsrichtlinie stellt nach Ansicht des LG Köln eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung dar. Die Vermittlung solcher ...
Bezüglich der Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei bleibt auch nach der Neuregelung des § 23 TabStG alles beim Alten. Nach Ansicht des BGH ist nicht jeder Besitzer i.S. des § 23 Abs. 1 S.
Ein Steuerberater zeigte den Entwickler einer Software zur Erstellung von Steuererklärungen wegen des Verdachts unerlaubter gewerbsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen beim FA an.
Die in § 324 AO geregelte Anordnung des dinglichen Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen des Steuergläubigers. Sie soll die Zeitspanne überbrücken, in der die Vollstreckung noch nicht ...
Fördert der Gehilfe durch ein- und dasselbe Tun mehrere rechtlich selbstständige Taten des Haupttäters, ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben. Hierauf weist der BGH in einem aktuellen Steuerstrafrechtsfall ...
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Die Nichtabgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) stellt gegenüber der Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) eine mitbestrafte Vortat dar. § 371 Abs. 2a AO gilt auch für Selbstanzeigen, die vor dem 1.1.15 erstattet wurden.