Das VG hat den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bestätigt, da die Erlaubnisinhaberin lediglich als Strohfrau fungierte (Schleswig-Holsteinisches VG 4.7.19, 12 B 18/19, Abruf-Nr. 211120 ). Von Anfang an trat sie nach außen als Marionette für den tatsächlichen Betreiber, ihren jetzigen Ex-Freund, auf und war daher i.S. des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG unzuverlässig.
Die große Welle der Nacherklärungen für ausländische Kapitalanlagen ist abgearbeitet. Der auf die Betreuung von Selbstanzeigen entfallende Zeitanteil geht auf das aus alten Jahren bekannte „Normalmaß“ zurück.
Werden Umsätze nur zum Schein getätigt, schuldet der Unternehmer U zum einen den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag nach § 14c Abs. 2 UStG, zum anderen haftet er persönlich für den Steuerschaden gemäß § 69 AO i.V.
Der BGH (4.6.19, 1 StR 454/17, Abruf-Nr. 210196 ) hatte einer von ihm als Pflichtverteidigerin bestellten Rechtsanwältin eine beantragte Pauschgebühr von 560 EUR als pauschale Terminsgebühr für die Revisionshauptverhandlung in einer Steuerstrafsache zugesprochen. Die Erhöhung der gesetzlich vorgesehenen Terminsgebühr von lediglich 272 EUR auf 560 EUR war aus Sicht des Senats angemessen, weil sich die Anwältin mit umfangreichen und schwierigen Fragestellungen aus dem Steuerstrafrecht im Bereich der ...
Welche Maßnahmen vernünftigerweise von einem Steuerpflichtigen, der sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben möchte, verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in einen von einem ...
Finanzämter nehmen den Umsatz von Online-Händlern ins Visier: Wenn Buchhaltungsunterlagen des Beschuldigten fehlen, oder deren Vollständigkeit infrage steht, ist ein schneller Weg zur Aufklärung des Sachverhalts das ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Der BGH hat entschieden, dass die Erklärungspflicht für Tabaksteuer wegen des Grundsatzes, sich nicht selbst belasten zu müssen, suspendiert ist, wenn der Täter zuvor wegen derselben Tabakwaren bereits tatmehrheitlich eine Steuerhehlerei begangen hat. Die mitbegangene Tabaksteuerhinterziehung durch Unterlassen bleibt in diesen Konstellationen daher straffrei.