Es ist Sache der Steuerverwaltung, die Steuerhinterziehungen oder Unregelmäßigkeiten seitens des Ausstellers der Rechnung festgestellt hat, aufgrund objektiver Anhaltspunkte und ohne vom Rechnungsempfänger ihm nicht obliegende Überprüfungen zu fordern, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass der Rechnungsempfänger wusste oder hätte wissen müssen, dass der zur Begründung des Rechts auf Vorsteuerabzug geltend gemachte Umsatz in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.
Ein Journalist verlangte vom Finanzministerium NRW nähere Auskünfte zu einem Einsatz der Steuerfahndung in einem Swinger-Club. Sein Auskunftsbegehren richtete sich darauf, wie lange der Einsatz gedauert hatte, wer bei ...
Außergewöhnlich: Das FG Berlin-Brandenburg (13.3.19, 1 K 1353/16, Abruf-Nr. 211624 ) hat entschieden, dass der zollbehördliche Steueranspruch von 900.000 DM verwirkt ist.
Es stellt sich immer wieder die Frage, welche Unterlagen bei der Beendigung des Mandats an den Mandanten herausgegeben werden müssen und welche Unterlagen im Fall einer Durchsuchung von einem Beschlagnahmeverbot umfasst sind.
Das FG ist grundsätzlich verpflichtet, einem Beweisantrag nachzukommen. Es kann nur dann darauf verzichten, wenn das Beweismittel für die Entscheidung unerheblich ist, die infrage stehende Tatsache zugunsten des ...
Nach § 73 StGB in der Fassung des Gesetzes zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.17 (BGBl I 17, 872, in Kraft getreten am 1.7.17) ist zwingend einzuziehen, was der Täter durch oder für die Tat erlangt ...
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Der BFH hat durch Urteil vom 22.5.19 (XI R 40/17) entschieden, dass eine bei einer Bußgeldfestsetzung gewinnmindernd zu berücksichtigende „Abschöpfung“ der aus der Tat erlangten Vorteile nicht bereits dann vorliegt, wenn die Geldbuße lediglich unter Heranziehung des tatbezogenen Umsatzes ermittelt wird und sich nicht auf einen konkreten Mehrerlös bezieht.