Die Einbürgerung ist für viele in Deutschland lebende Ausländer ein
erstrebtes Ziel. Fraglich ist, ob ein Steuerstrafverfahren dieses Ziel gefährdet. Dazu im Einzelnen:
Das FG Baden-Württemberg (17.12.19, 2 K 770/17, Abruf-Nr. 216705 ) bestätigt die Linie der Rechtsprechung, wonach Akteneinsicht (nur) in der Weise gewährt wird, dass der Antragsteller die Akten bei der ...
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entsteht nur, wenn eine Ware in den Wirtschaftskreislauf der EU eingegangen ist, bevor sie im Erhebungsgebiet
sichergestellt worden ist. Dies setzt eine über den Transit hinausgehende ...
Das LG Rostock hat entschieden, dass ein Betrug bei unberechtigt erhaltenen Corona-Soforthilfen ausscheidet, wenn die Pandemie zumindest mitursächlich für den Liquiditätsengpass des subventionierten Unternehmens war ...
Nach der finalen Staatenaustauschliste 2020 gibt es einen Finanzkonten-Datenaustausch mit bis zu 100 Staaten und Hoheitsgebieten. Nun ist auch die Türkei dabei. Die FA werden Daten über dortiges Finanzvermögen ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
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Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Der BGH hat einen jahrelangen Streit entschieden und seine bisherige ständige Rechtsprechung aufgegeben: Die Verjährung jeder Tat des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB beginnt nun mit dem Verstreichen des Fälligkeitszeitpunkts für
jeden Beitragsmonat nach § 23 Abs. 1 SGB IV.