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  • 15.04.2021 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Straflose Schlamperei

    | Wer seinen steuerlichen Erklärungspflichten – insbesondere der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben – nicht nachkommt, läuft Gefahr, in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden zu gelangen. Gefährlich wird dies vor allen Dingen, wenn das FA die Umsätze zu niedrig schätzt und später feststellt, dass die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen höher waren. Dann droht i. d. R. eine Strafe. Aber nicht immer. |

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