In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass auch unvorhergesehene Kleinigkeiten dazu führen können, dass Steuerhinterziehungen entdeckt werden und viele Verfahren aus den Regionalämtern heraus angestoßen werden. Dabei können sich auch Taten, die aus der Sicht der Täter nur „kleine Sünden“ darstellen, finanziell erheblich auswirken. Und manchmal kommt es auch zu auf den ersten Blick überraschenden Ergebnissen.
Das VG Mainz hat entschieden, dass ein Steuerfahnder als Zeuge in einem zivilrechtlichen Schadenersatzprozess gegen eine Beratungsfirma aussagen muss, auch wenn er im parallelen Strafverfahren zum selben Sachverhalt ...
Dem Täter einer Steuerhinterziehung sind nur solche Steuervorteile anzurechnen, die sich aus der unrichtigen Erklärung ergeben. Es bedarf eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den verschleierten ...
Das BMF hat mitgeteilt, dass das BZSt am 14.1.21 Verhandlungen mit
einem anonymen Informanten wegen Steuerdaten aus Dubai geführt hat. Das BZSt hat die Daten am 10.2.21 erworben. Nach Aufbereitung sind die Informationen am 16.6.21 den zuständigen Bundesländern zur weiteren Verfolgung übermittelt worden. Darüber hinaus sollen Auslandsdaten vom BZSt via internationalen Informationsaustausch den ausländischen Staaten zur Verfügung gestellt werden (BMF, Pressemitteilung vom 16.6.21).
Die COVID-19-Impfquote steigt rasant, die Inzidenz lässt hoffen. Voller Zuversicht und Vorfreude fiebern wir dem 23. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 01.10.2021 in Düsseldorf entgegen. Seien Sie
dabei! ...
Das LG Bonn hat den Angeklagten S wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt; gegen den Mitangeklagten D hat es wegen mehrerer Fälle der Beihilfe ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Steuerlich erheblich sind Tatsachen, wenn sie herangezogen werden müssen, um einen Besteuerungstatbestand auszufüllen, und damit Grund und Höhe des Steueranspruchs beeinflussen oder wenn sie das FA sonst veranlassen, auf den Steueranspruch einzuwirken. Steuerlich erhebliche Tatsachen können sowohl ausdrücklich als auch konkludent erklärt werden (LG Wiesbaden 10.12.20, 6 KLs - 1111 Js 27125/12, Abruf-Nr. 223195 ).