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  • · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Homepage-Missverständnis

    | Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmer zusätzlich zu ihrer Steuernummer oder Steuer-ID-Nummer beantragen können. Über die USt-ID kann jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union eindeutig identifiziert werden. Weist der Unternehmer eine falsche USt-ID aus, steht schnell der Verdacht der betrügerischen Verwendung im Raum. |

     

    1. Kontrollmitteilung nach Außenprüfung

    Das Bankinstitut B wurde durch das Finanzamt in einer Außenprüfung geprüft. Dabei fiel auf, dass der Unternehmer (U) unter Ausweis der USt-ID von B innergemeinschaftliche Erwerbe tätigte. Die Betriebsprüfung (BP) meldete den Sachverhalt der Straf- und Bußgeldsachenstelle (BuStra). Die BuStra regte eine Umsatzsteuersonderprüfung bei U an.

     

    2. Umsatzsteuersonderprüfung bei U

    Die Umsatzsteuersonderprüfung bei U brachte die Erkenntnis, dass U im Rahmen seines Geschäftsbetriebs diverse Gegenstände im europäischen Ausland einkaufte. Das europäische Unternehmen behandelte die Warenlieferung als innergemeinschaftliche Lieferung und wies in der Rechnung die auf der Homepage von U ausgewiesene USt-ID aus. Allerdings meldete U diesen innergemeinschaftlichen Erwerb nicht in seiner Umsatzsteuervoranmeldung an. Die Umsatzsteuerprüfung ging erneut auf die BuStra zu. Nun leitete die BuStra ein Steuerstrafverfahren gegen U wegen des Verdachts der Mehrwertsteuerhinterziehung ein und beauftragte die Steuerfahndung (Steufa) mit weiteren Ermittlungen.

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