Bestimmte Geldstrafen bzw. -bußen sind weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben absetzbar. Fraglich ist aber, was für das Erlangte bei einer Einziehung gilt.
Die Grunderwerbsteuer ist auch in Straf- und Bußgeldsachenstellen (BuStra) sehr beliebt. Bei den Ermittlungen schaltet sich oft die Steuerfahndung (Steufa) ein. Neben flächendeckenden Anfragen (§ 208 Abs. 1 Nr.
Ermittlungsmaßnahmen eines Außenprüfers können zulässigerweise
eine Doppelfunktion haben: Ermittlung des steuerlichen Sachverhalts und die Prüfung, ob und inwieweit Steuerbeträge hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden sind (FG Nürnberg 24.11.20, 1 K 395/18, Abruf-Nr. 223076 ).
Das BVerfG hat die rückwirkende Anwendung des zum 1.7.17 novellierten Rechts der Vermögensabschöpfung gebilligt. Die Einziehung von Taterträgen soll auch möglich sein, wenn die zugrunde liegende Straftat bereits ...
Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im
Inland tätig sind, müssen eine Prüfung der im Inland verrichteten Arbeiten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) durch den Zoll dulden (BFH 18.8.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise und das Jahressteuergesetz 2020 enthalten bedeutsame Änderungen der AO und des StGB, die – versteckt unter dem Deckmantel der Corona-Hilfen und in problematischer Fokussierung auf die Aufarbeitung der Cum-Ex-Problematik – weitreichende Folgen für die Verjährung und die Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht heraufbeschwören. Dies verursacht für die Steuerpflichtigen erhebliche Unsicherheiten insbesondere in den ...