Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 15.09.2021 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Bindungswirkung von Steuerbescheiden für die Industrie- und Handelskammer

    | Den Entscheidungen der Steuerbehörden über die Veranlagung zur Gewerbesteuer und damit über die Einstufung eines Betriebs als Gewerbebetrieb im steuerrechtlichen Sinn kommt nach § 2 Abs. 1 IHKG Tatbestandswirkung zu, sodass die Industrie- und Handelskammer – und im Streitfall auch das Verwaltungsgericht – an diese Feststellungen gebunden sind. Das hat das VG Saarlouis klargestellt. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents