20.01.2022 · Nachricht ·
Künstlersozialkasse
Schon wenige Werbeleistungen im Jahr reichen und ein Heilberufler muss sie der Künstlersozialkasse melden (vgl. PP 11/2018, Seite 17). Gegenwärtig liegt die Bagatellgrenze bei 450 EUR netto. Die Meldefrist läuft bis zum 31.03. des Folgejahrs.
18.01.2022 · Nachricht ·
Urlaub
Ein Arbeitnehmer hat gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, dass dieser Urlaubstage für die Zeit einer Quarantäneanordnung nachgewährt. Eine Arbeitnehmerin, die als Kontaktperson ersten Grades ihres mit dem ...
14.01.2022 · Nachricht ·
Studie
Mammakarzinome werden i. d. R. durch Entfernung der axillären Lymphknoten und/oder Radiotherapie behandelt. Ein Drittel der Patientinnen leidet nach der Behandlung an Lymphödemen und chronischen Schmerzen, die die ...
13.01.2022 · Nachricht · Arbeitsvertrag
Ein befristeter Arbeitsvertrag, den beide Seiten nur in elektronischer Form unterzeichnet haben, genügt den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht: Der Arbeitsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen. (Arbeitsgericht [ArbG] Berlin, Urteil vom 28.09.2021, Az. 36 Ca 15296/20.
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13.01.2022 · Nachricht ·
Leserforum
Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zu Hausbesuchen im Einzugsgebiet der Praxis gelesen (PP 11/2021, Seite 3). Darin heißt es u. a.: ‚Dort, wo Sie in der Vergangenheit tätig waren, dürfen Sie ...
12.01.2022 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Kommen die bisherigen Vergütungserhöhungen für Heilmittelerbringer, die der Gesetzgeber 2017 und 2019 auf den Weg gebracht hat, auch bei den angestellten Therapeutinnen und Therapeuten an? Und warum sind in den neuen ...
10.01.2022 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Durch die Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen sind Sie als Physiotherapeut unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich dazu verpflichtet, ärztlich verordnete Hausbesuche durchzuführen. Personelle und/oder wirtschaftliche Gründe können allerdings dazu führen, dass sich Ihre Praxis nur wenige oder gar keine Hausbesuche leisten kann. Damit die Krankenkasse Ihnen keinen Verstoß gegen die Rahmenvereinbarungen vorwerfen kann, müssen Sie wissen, wann Sie Hausbesuche ablehnen dürfen.